Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigung eines vereidigten Übersetzers

Mit der Beglaubigung eines vereidigten Übersetzers wird bescheinigt, dass die Übersetzung eine wahrheitsgetreue und genaue Wiedergabe des Dokuments ist und vom Übersetzungsbüro oder einem vereidigten Übersetzer aus der Ausgangssprache in die Zielsprache angefertigt wurde.

In der Regel ist der Preis für die Beglaubigung durch den Übersetzer oder das Übersetzungsbüro im Preis des Auftrags enthalten. Für zusätzliche Exemplare einer beglaubigten Übersetzung können zusätzliche Kosten für die Beglaubigung anfallen.

Anwaltliche oder notarielle Beglaubigung der Übersetzung

Rechtsanwaltlich oder notariell beglaubigte Übersetzungen können nur von vereidigten Übersetzern angefertigt und von einem praktizierenden Rechtsanwalt oder Notar beglaubigt werden.

Um ein Dokument zu übersetzen und zu beglaubigen, muss das Original oder die beglaubigte Kopie eines Ausgangsdokuments mit der Übersetzung zusammengenäht werden, dann wird eine spezielle eidesstattliche Erklärung des vereidigten Übersetzers beigefügt. Ein Solicitor oder ein Notar beglaubigt die Unterschrift des Übersetzers.

Beglaubigung von Übersetzungen für den Gebrauch im Ausland

Die Übersetzungslegalisierung ist der Beglaubigungsprozess eines übersetzten Dokuments durch einen Anwalt oder Notar, um zu bestätigen, dass das Dokument in Irland übersetzt wurde und die Unterschrift des Übersetzers auf dem Dokument authentisch ist. In den meisten Ländern folgt auf die Legalisierung der Übersetzung der Stempel der Apostille.

Normalerweise kann der Preis für die Beglaubigung je nach Beglaubigungsbehörde zwischen 20 und 35 Euro variieren. Wenn Sie Ihr irisches Dokument mit einer Apostille versehen lassen möchten, besuchen Sie bitte unsere Rubrik Apostille für weitere Informationen.